Eine ärztliche Beratung kann – je nach Anbieter und unter Beachtung der geltenden rechtlichen Vorgaben – auch im Rahmen einer telemedizinischen Konsultation erfolgen.
1. Telemedizinische Konsultation:
Vereinbaren Sie bei einem Telemedizinanbieter einen Termin für eine ärztliche Beratung.
2. Ärztliche Beurteilung:
Im Rahmen der Konsultation wird Ihre individuelle medizinische Situation beurteilt. Ob eine Verordnung erfolgt, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt auf Grundlage der medizinischen und gesetzlichen Voraussetzungen.
3. Rezeptübermittlung:
Sofern eine Verordnung ausgestellt wird, kann diese – abhängig vom Anbieter – als elektronische Verordnung oder als Papierrezept bereitgestellt werden.
4. Rezept einlösen:
Ihre Verordnung können Sie anschließend an unsere Apotheke übermitteln. Elektronische Verordnungen können – sofern technisch möglich – digital übermittelt werden. Papierrezepte benötigen wir im Original.
5. Versorgung mit den verordneten Arzneimitteln:
Nach Eingang und Prüfung der Verordnung bereiten wir Ihre Bestellung vor. Je nach Wunsch können Sie die Arzneimittel persönlich in der Apotheke abholen oder – soweit verfügbar – per Versand oder Botendienst erhalten.
Hinweis:
Telemedizinische Leistungen können kostenpflichtig sein. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Anbieter sowie den Bedingungen Ihrer Krankenversicherung. Bei Fragen zur Rezeptübermittlung oder zum Ablauf der Versorgung steht Ihnen unser Apothekenteam gerne zur Verfügung.